2 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1) 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) 4 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 5 Die Beschwerdegegnerin führt in ihrer Beschwerdeantwort aus, die Beschwerdeführerin habe rechtzeitig Kenntnis vom Termin des Augenscheins und des Treffpunkts erhalten. Sie sei zudem bereits zweimal mit der Beschwerdegegnerin vor Ort gewesen. Zudem habe sie ausreichend Gelegenheit gehabt, sich zu den Berichten und zum Protokoll zu äussern.