In ihrer Beschwerdeantwort vom 11. November 2014 beantragt die Beschwerdegegnerin die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Der hydraulische Antrieb des E.________- Tiefgangs und die elektrische Steuerung der gesamten Schwelle im Schwellenhaus müssten sich unmittelbar vor Ort befinden. Die Verschiebung des Schwellenhauses bezwecke eine Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Arbeitssicherheit ihrer Mitarbeiter, die angeschwemmtes Schwemmholz aus dem Tiefgang und der Schleuse entfernen müssten.