3. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland gab in seiner Eingabe vom 17. Oktober 2014 bekannt, es verzichte unter Verweis auf die Akten auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassung. Bei der Festlegung des Augenscheintermins seien insbesondere die Teilnahmemöglichkeiten der Fachstellen ausschlaggebend gewesen. Ein neuer Termin wäre erst im August möglich gewesen, was aus Sicht der Verfahrensökonomie nicht sinnvoll erschienen sei. Der Augenscheintermin vom 9. Juli 2014 sei am 16. Juni 2014 mit elektronischer Post und am 17. Juni 2014 mit eingeschriebener Post mitgeteilt worden. Die Beschwerdeführerin hätte genügend Zeit gehabt, allenfalls eine Stellvertretung zu organisieren.