Bauvorhabens im Perimeter der Zone mit Planungspflicht (ZPP) Gewerbegebiet Matte. Sowohl das bestehende als auch das geplante Schwellenhaus befindet sich im Gewässer. Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. Am 31. Juli 2014 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) eine Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone. Mit Gesamtentscheid vom 5. September 2014 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung.