betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 5. September 2014 (bbew 2014/2; Abbruch und Neubau Schwellenhaus) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 29. November 2013 bei der Gemeinde Bern ein Baugesuch ein für den Abbruch und Neubau des Schwellenhauses auf der Brücke des E.________-Tiefgangs sowie den Rückbau der alten Schwellenhausbodenplatte auf Parzelle Bern 1 Grundbuchblatt Nr. D.________. Die Parzelle liegt im Bereich des 2