Zweck der Profilierung von Bauten und Anlagen auf dem Baugrundstück ist es, das Bauvorhaben in Ergänzung der Projektpläne zu veranschaulichen. Daraus müssen die für das Erscheinungsbild wesentlichen Abmessungen im Gelände, nicht aber sämtliche Einzelheiten der geplanten Baute ersichtlich sein18. Um Details über das Projekt zu erfahren, müssen die interessierten Personen die Baugesuchsakten einsehen. Die Beschwerdeführenden legen nicht dar, inwieweit ihnen durch die bemängelte Profilierung ein Nachteil entstanden ist. Wie die Beschwerde zeigt, konnten sie ihre Rechte wahren.