Das Mehrfamilienhaus weist ein relativ flaches Satteldach auf, der vorhandene Dachraum kann gegenwärtig nicht zu Wohnzwecken verwendet werden. Der Beschwerdegegner plant, das Gebäude aufzustocken, mit einem steileren Satteldach zu versehen und im volumenmässig deutlich vergrösserten Dachgeschoss zwei Dreieinhalbzimmerwohnungen einzubauen. Zu diesem Zweck reichte er am 12. März 2014 bei der Gemeinde Wiedlisbach ein Baugesuch ein für die Erweiterung des Dachgeschosses, die Anbringung einer Aussenisolation, den Ersatz der Fenster sowie der Anpassung der Parkplätze. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache.