1. Der Beschwerdegegner ist Miteigentümer des Grundstücks Wiedlisbach Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2 klein (W2k). Darauf steht ein Mehrfamilienhaus mit vier Vierzimmerwohnungen. Im Untergeschoss befinden sich drei Garagen. Für die Garagenzufahrt wurde die Südfassade praktisch auf der ganzen Fassadenbreite abgegraben und das Untergeschoss freigelegt. Das Mehrfamilienhaus weist ein relativ flaches Satteldach auf, der vorhandene Dachraum kann gegenwärtig nicht zu Wohnzwecken verwendet werden.