3. Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführenden in diesem Beschwerdeverfahren die Parteikosten im Betrag von Fr. 3'893.40 zu ersetzen. 4. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 4'210.85 bleiben dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde Münsingen zuständig. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt X.________, eingeschrieben - Herrn Y.________, als Gerichtsurkunde - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Münsingen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, zur Kenntnis