BSG 154.21). 22 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1). 13 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Münsingen vom 20. August 2014 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 4. Februar 2013 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.