Die Kostennote des Anwalts der Beschwerdeführenden beläuft sich auf Fr. 3'893.40 (Honorar Fr. 3'500.00, Auslagen Fr. 105.00, Mehrwertsteuer Fr. 288.40) und gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Beschwerdegegner hat somit den Beschwerdeführenden eine Parteikostenentschädigung von Fr. 3'893.40 zu bezahlen.