Wie die Gemeinde in ihrer Praxisfestlegung zutreffend festgestellt hat, ist das Notfallsystem in der Schweiz ausreichend ausgebaut und nicht zwingend auf den Amateurfunk angewiesen.8 So etwa stehen in den bewohnten Gebieten gut funktionierende, flächendeckende Fest- und Mobilfunknetze zur Verfügung. Daneben existieren spezielle Alarmierungs- und Übermittlungseinrichtungen wie z.B. das Sicherheitsfunksystem POLYCOM, welches unter anderem den Funkkontakt zwischen Polizei, Feuerwehr, Sanität und Zivilschutz sicherstellt. Ein erhebliches öffentliches Interesse am Amateurfunk und damit am Bauvorhaben des Beschwerdegegners besteht demnach nicht.