- Das Ausnahmegesuch wird im ordentlichen Verfahren öffentlich publiziert. - An die Einordnung der Antenne werden erhöhte Anforderungen gestellt.‟ Gestützt auf diese Praxisfestlegung erteilte die Gemeinde für die umstrittene Kurzwellenantennenanlage die Ausnahmebewilligung nach Art. 26 BauG. 4 Eingabe des Beschwerdegegners bei der Gemeinde vom 15. März 2014, Ziff. 3, Vorakten, pag. 1c). 5 „Praxis der Baubewilligungsbehörde Münsingen im Umgang mit Hobbyfunkantennen‟, Vorakten, pag. 22. 5