Die mit den geplanten Antennen betriebene Funkanlage befindet sich im Wohnhaus des Beschwerdegegners (B.________weg 10). Gemäss den Ausführungen des Beschwerdegegners im Baubewilligungsverfahren werden die Antennen ausschliesslich von ihm selber benutzt.4 Andere Funkanlagen in der Nachbarschaft werden somit mit den umstrittenen Amateurfunkantennen nicht betrieben.