3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet,3 führte den Schriftenwechsel durch und holte die Akten ein. Sowohl die Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 23. Oktober 2014 als auch der Beschwerdegegner in seiner Beschwerdeantwort vom 24. Oktober 2014 beantragen die Abweisung der Beschwerde vom 19. September 2014.