2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Jede Partei trägt ihre eigenen Parteikosten. 10 IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt B.________, als Gerichtsurkunde - Frau Rechtsanwältin D.________, als Gerichtsurkunde - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Münchenbuchsee, mit Beilagen gemäss Ziff. 1, als Gerichtsurkunde - Denkmalpflege, Münstergasse 32, 3011 Bern, zur Kenntnis - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, zur Kenntnis