zum Entscheid über das geänderte Projekt unter Berücksichtigung des bisherigen Verfahrens an die Baubewilligungsbehörde zurückgewiesen. f) Wird eine Beschwerdesache bzw. ein Bauvorhaben an die Vorinstanz zu neuem Entscheid zurückgewiesen, so muss der angefochtene Entscheid aus prozessualen Gründen (d.h. gleichgültig, ob er richtig war oder nicht) aufgehoben werden, weil ihm im Umfang der Projektänderung die Grundlage entzogen worden ist.9 Die hängige Beschwerde ist insoweit gegenstandslos geworden.10 3. Kosten