Zudem ist abzuklären, welche Dritten (insbesondere Nachbarn) von der Projektänderung berührt sind. Eine Anhörung hat dabei auch zu erfolgen, wenn die Änderung des Projekts nach Auffassung der Behörde eine Verbesserung bedeutet.6 Falls öffentliche oder wesentliche nachbarliche Interessen zusätzlich berührt sind, ist die Änderung zu veröffentlichen.7 Schliesslich fällt auf, dass der Situationsplan nicht angepasst wurde. Von der Beschwerdegegnerin ist daher im Projektänderungsverfahren ein korrigierter Situationsplan einzufordern und es sind die alten Projektpläne als ungültig abzustempeln.8 Die Projektänderung ist damit noch nicht entscheidreif.