5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Akten ein. Mit Verfügung vom 28. Oktober 2014 sistierte es auf Antrag der Beschwerdegegnerin das Beschwerdeverfahren bis zur Einreichung einer allfälligen Projektänderung. Mit Eingabe vom 17. November 2014 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein, die folgende Änderungen umfasste: - Verschiebung der Einstellhallenzufahrt um ca. 45.00 m in Richtung S.______