4. In ihrer Stellungnahme vom 17. Oktober 2014 teilt die Gemeinde Münchenbuchsee ohne einen Antrag zu stellen zusammengefasst mit, seit dem Eingang der Beschwerde seien zwischen der Bauherrschaft und der Beschwerdeführerin Verhandlungen aufgenommen worden. Sie stehe mit der Bauherrschaft und der Beschwerdeführerin in Kontakt und unterstütze die Parteien bestmöglich bei der Erarbeitung einer eventuellen Lösung. 3