2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 10. September 2014 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 14. Juli / 8. August 2014 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventuell beantragt sie die Erteilung der Baubewilligung mit zusätzlichen Auflagen (insbesondere bzgl. der Parkplätze und des Zulieferverkehrs). In formeller Hinsicht rügt sie die Verletzung des rechtlichen Gehörs. Materiell bringt sie zusammengefasst vor, das geplante Vorhaben beeinträchtige das denkmalgeschützte Objekt G.___