1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 1. November 2013 bei der Gemeinde Münchenbuchsee ein Baugesuch ein für den Abbruch sämtlicher An- und Nebenbauten zum bestehenden Gasthof "H.________" und den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit einer unterirdischen Autoeinstellhalle auf Parzelle Münchenbuchsee Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Kernzone K3A. Gegen das Bauvorhaben erhob 2 unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 14. Juli / 8. August 2014 erteilte die Gemeinde Münchenbuchsee die Baubewilligung.