1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann, und die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Spiez vom 31. Juli 2014 wird bestätigt. Die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes wird neu auf den 15. Mai 2015 festgesetzt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung