Die Vorschläge für mildere Massnahmen (Beschränkung der Parkplatzbelegung, Einebnung der Lichtschächte) sind unbehelflich, da dem öffentlichen Interesse auch bei deren Befolgung nicht Genüge getan wäre: Für den Fussgängerverkehr stellt auch eine bloss zeitweise Verengung des Trottoirs bis unter die Normbreite eine Beeinträchtigung dar, und dies selbst dann, wenn das Vorhandensein von Lichtschächten gar nicht in Betracht gezogen würde.