Geöffnete Autotüren ragen auf die Fahrbahn, wodurch insbesondere Fahrradfahrende gefährdet werden können. Wollen Autofahrerinnen und Autofahrer ihre parkierten Autos verlassen, stehen sie direkt auf der Fahrbahn. Das bereits markierte Parkfeld führt sowohl aus Sicht des Fahrzeugverkehrs (Nichteinhaltung der lichten Breite am Fahrbahnrand) als auch des Fussgängerverkehrs (Verschmälerung des Trottoirs) zu Einschränkungen und Behinderungen. Das öffentliche Interesse an der Beseitigung solcher Beeinträchtigungen des Fahrzeug- und des Fussgängerverkehrs ist gewichtig. 29 Vgl. dazu Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 9b, mit weiteren Hinweisen.