Wie in der vorangehenden Erwägung ausgeführt wurde, beeinträchtigt das Parkfeld den Fussgängerverkehr und kollidiert daher mit einem öffentlichen Interesse. Es ist daher zweifelhaft, ob das zuständige Gemeinwesen die für eine Parkplatznutzung notwendige Sondernutzungskonzession erteilen würde. 6. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands 25 André Werner Moser, Der öffentliche Grund und seine Benützung, Bern 2011, S. 379. 26 Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6. Aufl. 2010, N. 2430. 27 Häfelin/Müller/Uhlmann, a.a.O., N 2598. 15