Lichtraumprofils nach Art. 83 Abs. 3 SG, indem die lichte Breite statt mindestens 50 cm nur 35 cm beträgt. Der OIK I war offenkundig bemüht, eine vertretbare Lösung zu finden, die der Beschwerdeführerin 1 ermöglicht, ein Parkfeld vor ihrem Ladengeschäft zu erstellen. Aus welchem Grund ist nicht aktenkundig.