Gemäss der VSS-Norm SN 640 070 muss die Breite der Gehfläche an der engsten Stelle mindestens dem erforderlichen Lichtraumprofil der massgebenden Verkehrsteilnehmenden entsprechen.17 Unterschieden werden Verkehrsteilnehmende mit einem Standard-Lichtraumprofil von 1 m Breite und solche mit einem erweiterten Lichtraumprofil von 1,25 m Breite (Personen, die entweder grosses Reisegepäck bzw. sperrige Ausrüstungen mitführen oder die auf spezielle Gehhilfen angewiesen sind).18 Da sich auf der anderen Seite der Kantonsstrasse kein Trottoir befindet, muss die Breite der Gehfläche auf Begegnungsfälle ausgerichtet sein und daher mindestens 2 m betragen.