Fussweges zu beachten (vgl. Art. 57 BauV). Bauten und Anlagen sind zudem nach Möglichkeit so zu gestalten, dass ihre Benützung auch Behinderten offensteht (Art. 22 Abs. 1 BauG). Insbesondere sind Fuss- und Gehwege nach Möglichkeit rollstuhlgängig zu gestalten (Art. 88 Abs. 1 BauV). Der Vorplatz zwischen dem Gebäude D.________ Strasse 18 und der Strasse D.________ Strasse ist circa 3,60 m breit und dient als Trottoir. Wird das Parkfeld wie geplant markiert, verbleibt für den Fussgängerverkehr eine Durchgangsbreite von maximal 1,40 m.