Laut diesen soll das Parkfeld neu einen grösseren Abstand gegenüber dem Fahrbahnrand einhalten. Gemäss Amtsbericht Strassenbaupolizei des OIK I vom 10. Juli 2013 kann für dieses geänderte Projekt eine Ausnahme für die Unterschreitung des Strassenabstandes erteilt werden. In seiner Stellungnahme vom 18. September 2014 führt der OIK I aus, Parkfelder seien grundsätzlich so anzuordnen, dass der Parkierungsverkehr den Verkehrsfluss des öffentlichen Strassennetzes nicht in unzumutbarer Weise behindere. Mit der im vorliegenden Fall gewählten Anordnung der Parkplätze werde diesen Anforderungen Rechnung getragen. Beide Parkplätze seien ohne Manöver auf der Fahrbahn benutzbar.