Kein genügendes Interesse besteht, wenn die Bauherrschaft ohne wesentlichen Nachteil vorschriftsgemäss bauen kann.14 Angesichts des Umstandes, dass es in der Nähe des X.________ Fachgeschäfts nach wie vor öffentliche Parkplätze hat und zudem auch auf der Rückseite der Liegenschaften Parkmöglichkeiten für Kunden bestehen, ist fraglich, ob das Parkfeld vor dem Geschäft geradezu von existenzieller Bedeutung ist. Ein genügendes Interesse an der Erstellung von Parkplätzen, die einerseits innerhalb der Bandbreite und andererseits gut sichtbar vor dem Ladengeschäft liegen, kann der Beschwerdeführerin 1 jedoch nicht abgesprochen werden.