Gemäss ihrer Parkplatzberechnung vom 17. November 2014 verfügen die Beschwerdeführenden über 6 Einzelgaragen mit Vorplatz und keine zusätzlichen, separaten Parkplätze. Gemäss Besprechungsnotiz vom 10. Dezember 201313 befindet sich hinter dem Haus ein Parkplatz für zehn bis zwölf Kunden- und Angestelltenfahrzeuge. Die Anzahl der bereits bewilligten Parkplätze bzw. als Parkplatz genutzten Flächen kann somit zwar nicht zuverlässig festgestellt werden, es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass das projektierte Parkfeld, welches Platz für zwei hintereinander parkierte Fahrzeuge bietet, die zulässige Bandbreite nicht überschreitet.