Als öffentliche Interessen stünden die Verkehrssicherheit und die Durchgangsbreite für den Fussverkehr auf dem Trottoir in Frage. Die Beschwerdeführenden führen zudem (ohne weitere Substantiierung) an, dass auch an weiteren Orten in Spiez lediglich 30 cm Abstand zum Fahrbahnrand eingehalten würden; die Rechtsgleichheit müsse gewahrt bleiben.