c) Die Beschwerdeführenden befürchten zudem, dass die Mitglieder der Baukommission der Gemeinde Spiez nicht über den positiven Amtsbericht des OIK I informiert gewesen seien und die Gemeinde ihren abschlägigen Entscheid in dem Glauben gefällt habe, der Kanton lehne auch das abgeänderte Bauprojekt ab. Aus den Akten4 ergibt sich jedoch, dass die Baukommission vom Amtsbericht des OIK I vom 10. Juli 2013 Kenntnis hatte, so dass diese Rüge unbegründet ist. 4 Protokollauszug vom 13.8.2013 der Planungs-, Umwelt- und Baukommission Spiez, pagina 103 der Vorakten der Gemeinde Spiez. 6