Nachbarparzellen Spiez Gbbl. J.________ und K.________ bestehende Strassenführung, mit welcher "plötzlich ohne jegliche Publikation und ohne Verfahren" die Parkierung (blaue Zone) vor der Liegenschaft D.________ Strasse 18, Spiez, aufgehoben wurde, sei rechtswidrig. Es handelt sich hierbei nicht um eine Sachverhalts- sondern um eine Rechtsverletzungsrüge. Sie richtet sich nicht gegen die angefochtene Verfügung und geht damit über den Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens hinaus.