6. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, edierte die Vorakten und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Verfügung vom 4. November 2014 ersuchte es zudem die Beschwerdeführenden um Einreichung einer Parkplatzberechnung und die Gemeinde Spiez um die Angabe, wie viele Parkplätze bisher bewilligt wurden. Zudem erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich zur Notwendigkeit einer Sondernutzungskonzession zu äussern, da der Parkplatz auf einem Teil der Parzelle liegt, der mit einer Dienstbarkeit (Wegrecht für den Fussgängerverkehr zugunsten der Einwohnergemeinde Spiez) belastet ist.