5. Die Bauverwaltung Spiez nahm das Verfahren wieder auf. Mit Verfügung vom 31. Juli 2014 erteilte sie den Beschwerdeführenden erneut den Bauabschlag und verfügte die Aufhebung des Parkplatzes bzw. der entsprechenden Markierung bis 30. September 2014, unter Androhung der Ersatzvornahme und einer Busse bei Nichtbefolgung. Gegen diese Verfügung erhoben die Beschwerdeführenden am 1. September 2014 erneut Beschwerde bei der BVE. 4