Dagegen beantragte die Abteilung Sicherheit der Gemeinde Spiez in ihrem Amtsbericht vom 29. Juli 2013, der Parkplatz sei nicht zu bewilligen, weil die verbleibende Durchgangsbreite des Trottoirs ungenügend sei. Mit Verfügung vom 29. November 2013 erteilte die Bauverwaltung Spiez der Beschwerdeführerin 1 den Bauabschlag und verfügte, dass der Parkplatz bzw. dessen Markierung bis zum 31. Dezember 2013 aufzuheben sei. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 fochten diese Verfügung bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) an.