Die Bauverwaltung Spiez holte in der Folge beim OIK I sowie bei der Abteilung Sicherheit der Gemeinde Spiez Amtsberichte zum angepassten Projekt ein. Der OIK I beantragte in seinem Amtsbericht vom 10. Juli 2013 nunmehr die Erteilung der Ausnahmebewilligung, da das Vorhaben den anlässlich des Augenscheins vom 26. März 2013 zwischen der Beschwerdeführerin 1 und dem OIK I getroffenen Vereinbarungen entspreche. Dagegen beantragte die Abteilung Sicherheit der Gemeinde Spiez in ihrem Amtsbericht vom 29. Juli 2013, der Parkplatz sei nicht zu bewilligen, weil die verbleibende Durchgangsbreite des Trottoirs ungenügend sei.