1 Vgl. Dienstbarkeitsvertrag vom 24. Februar 1967, Beschwerdebeilage 6. 3 die projektierten Parkfelder vom Fahrbahnrand einen Abstand vom mindestens 35 cm aufwiesen. Die Bauverwaltung Spiez forderte die Beschwerdeführerin 1 im erwähnten Schreiben auf, das Bauvorhaben gemäss dem Amtsbericht anzupassen.