In ihrem Antwortschreiben vom 14. Januar 2013 stellten sich die Beschwerdeführenden 1 und 2 auf den Standpunkt, dass die Markierung des Parkplatzes, der sich auf dem Privatgrundstück des Beschwerdeführers 2 befinde, bewilligungsfrei sei. Auf Aufforderung der Bauverwaltung Spiez hin reichten sie jedoch am 30. Januar 2013 ein nachträgliches Baugesuch ein. Projektiert war demnach ein Parkfeld von 8,95 m Länge und 2,17 m Breite.