Strasse 18 aufgehoben, damit die Kantonsstrasse zulasten der Gemeindeparzelle verbreitert werden konnte. Um ihrer Kundschaft weiterhin das Parkieren direkt vor der Geschäftslokalität zu ermöglichen, liess die Beschwerdeführerin 1 daraufhin auf dem Grundstück Spiez Gbbl. F.________ ein gelbes Parkfeld markieren. Dieses grenzt direkt an den Fahrbahnrand und tangiert das Wegrecht.