D.________ Strasse und dient dem Fussgängerverkehr.1 Zwischen dem Grundstück des Kantons (Parzelle Spiez Gbbl. Nr. G.________) und den Liegenschaften D.________ Strasse 8 bis 34 verläuft eine schmale Parzelle, die im Eigentum der Gemeinde ist (Parzelle Spiez Gbbl. Nr. I.________). Darauf befanden sich seit jeher öffentliche Parkplätze (blaue Zone). Diese wurden im Zusammenhang mit dem Bau der Filiale eines Discounters auf den benachbarten Liegenschaften (Parzellen Spiez Gbbl. Nrn. J.________ und L.________) unter anderem vor der Liegenschaft D.________ Strasse 18 aufgehoben, damit die Kantonsstrasse zulasten der Gemeindeparzelle verbreitert werden konnte.