5. Im Übrigen wird der Bau- und Wiederherstellungsentscheid der Gemeinde Worb vom 22. November 2013 bestätigt und die Beschwerden abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 6. Die Verfahrenskosten werden festgesetzt auf Fr. 2'900.-- und wie folgt verlegt: 24 - Den Beschwerdeführenden/Beschwerdegegner 1-19 werden Fr. 1'100.-- auferlegt. Sie haften solidarisch für ihren Anteil. - Dem Beschwerdeführer/Beschwerdegegner 20 wird Fr. 600.-- auferlegt. - Der Beschwerdegegnerin/Beschwerdeführerin 21 werden Fr. 1'200.-- auferlegt.