Bst. j Die Maschinen und Absauganlage der Schreinerei dürfen nur von Montag bis Freitag (ohne Feiertage) zwischen 07.00 und 12.00 Uhr und zwischen 13.00 und 17.30 Uhr betrieben werden. Materiallieferungen zum oder vom Betrieb sind ebenfalls nur in dieser Zeit zulässig. 4. Ziffer II des Bau- und Wiederherstellungsentscheids der Gemeinde Worb vom 22. November 2013 wird von Amtes wegen wie folgt ergänzt: Die Massnahmen von Ziff. II/1 Bst. d sowie Bst. f bis k gelten ab sofort.