2. In teilweiser Gutheissung der Beschwerden der Beschwerdeführenden 1-19 und des Beschwerdeführers 20 wird Ziffer II/1 des Bau- und Wiederherstellungsentscheids der Gemeinde Worb vom 22. November 2013 wie folgt geändert: Bst. e Das Betriebsgebäude an der A.________strasse YX.________ darf höchstens von fünf Personen (inkl. Betriebsinhaber) genutzt werden. Diese Massnahme ist bis am 31. Dezember 2014 umzusetzen. Die Namen der fünf Personen und die amtlichen Kennzeichen ihrer Fahrzeuge sind der Bauabteilung der Gemeinde jährlich bis am 10. Januar sowie im Fall von Änderungen zu melden.