Der Beschwerdeführer 20 verlangt aus Gründen der Verkehrssicherheit diverse Änderungen der verfügten Massnahmen. Insbesondere beantragt er, die Schreinerei sei verkehrsmässig nicht durch die Quartierstrasse, sondern von Süden her zu erschliessen. b) Die verfügten Anordnungen richten sich einzig an die V.________ AG, hingegen darf die A.________strasse (auch mit schwereren Fahrzeugen) zu den anderen Grundstücken weiterhin in beiden Richtungen befahren werden. Die Einhaltung der Massnahmen ist daher wohl nur mit erheblichem Aufwand kontrollierbar. Da es sich nicht um 20