_ AG kann daher aus der Erklärung des früheren Nachbars nichts zu ihren Gunsten ableiten. Das Verwaltungsgericht hat die Versetzung der Absauganlage als Umbau qualifiziert und den Bauabschlag erteilt, da die Lärmimmissionen durch das Versetzen zugenommen und die Rechtswidrigkeit verstärkt haben.16 Damit ist aber noch nicht entschieden, ob die Absauganlage und Balkenlage zurückgebaut werden müssen. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands beurteilt sich nach anderen Voraussetzungen als die Bewilligungsfähigkeit.