h) Die von den Beschwerdeführenden 1-19 verlangte Einschränkung, dass gleichzeitig nur drei Mitarbeitende Maschinen bedienen dürften, geht demgegenüber zu weit. Im Rahmen der zulässigen Betriebsgrösse ist es Sache des Unternehmens, die betrieblichen Abläufe zu gestalten. Soweit die Beschwerdeführenden 1-19 geltend machen, die Bauschreinerei sei nicht zulässig, verkennen sie, dass eine Möbelwerkstätte - Schreinerei bewilligt ist. Auch Herr Y.________ führte bereits Aufträge im Innenausbau aus, wenn auch zu einem kleineren Teil als dies heute der Fall ist.13 Ein Verbot der Bauschreinerei würde daher bereits an der Besitzstandsgarantie scheitern.