dadurch, dass die Personen im Schreinereigebäude arbeiten (Schreinerarbeiten oder anderes), das Gebäude als Ausgangs- oder Rückkehrbasis ("Hub") für ihre Einsätze auf Baustellen benutzen oder dort Material beziehen, abladen oder sonst wie "rüsten". Damit die Einhaltung der Massnahme kontrollierbar ist, müssen die Namen der fünf Personen und die amtlichen Kennzeichen ihrer Fahrzeuge der Bauabteilung der Gemeinde jährlich bis am 10. Januar sowie im Fall von Änderungen gemeldet werden. Die 15